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www.social-media.lwl.org | AGBs, Impressum, Namenswahl - Der LWL im Social Web - 11.12.2019 URL: https://www.social-media.lwl.org/de/grundlagen/rechtsfragen/agbs,-impressum,-namenswahl/
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AGBs, Impressum, Namenswahl – worauf muss ich beim Anlegen neuer Profile/Präsenzen achten?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Vor dem Anlegen einer neuen Social Media-Präsenz sollte man sich zunächst mit den AGBs (Nutzungsbedingungen) der entsprechenden Seite vertraut machen. In den AGBs steht, ob die Nutzung der gewählten Plattform für kommerzielle Zwecke kostenlos erlaubt ist, oder ob ein spezielles, eventuell sogar kostenpflichtiges Profil angelegt werden muss. So müssen gewerbliche Nutzer, dazu zählen auch öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Museen, auf Plattformen wie Facebook oder Google+ eine spezielle Seite (auch Fanpage oder Businessprofil) anlegen. Auch Gewinnspielregelungen finden sich in den AGBs. Die AGBs von Facebook lauten zum Beispiel so: http://www.facebook.com/legal/term.

 

Die Namenswahl

Regelung

► Bei der Namenswahl für ein Profil muss beachtet werden, dass das Profil den offiziellen Namen der jeweiligen LWL-Abteilung bzw. -Einrichtung tragen muss, um eindeutig zugeordnet werden zu können. Eine Facebook-Seite des LWL-Museums für Naturkunde muss zum Beispiel den Namen „LWL-Museum für Naturkunde" tragen. Ein Name wie „Naturkundemuseum Münster“ ist nicht zulässig. Außerdem sind die CD-Richtlinien des LWL einzuhalten, wonach das Kürzel LWL Bestandteil des Account-Namens sein muss.

Das Impressum

Das Impressum kann auf verschiedene Arten eingebunden werden, muss aber strengen gesetzlichen Vorgaben genügen.

Regelung

► Auf allen Social Media-Profilen des LWL ist ein Impressum Pflicht, auch dann, wenn sich das Profil noch im Aufbau befindet. Egal, ob ausgeschriebenes Impressum oder Link – das Impressum muss als solches leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Es muss auf einen Blick auf der Hauptseite und unter dem Begriff „Impressum“ zu finden sein.

Je nachdem, wie viel Platz zur Verfügung steht, kann ein ausgeschriebenes Impressum (Variante A) oder ein Link auf ein vollständiges Impressum auf der Website eingerichtet werden (Variante B): 

  • Variante A – das ausgeschriebene Impressum
    Ausgeschrieben heißt, dass alle Impressumsangaben auf der Social Media-Präsenz tatsächlich ausgeschrieben werden. Eine Vorlage mit allen relevanten Inhalten liefert das Musterimpressum des LWL.
     
  • Variante B – der Impressums-Link
    Ein Impressums-Link muss von der Social Media-Präsenz direkt mit maximal zwei Klicks zum Impressum auf einer bereits bestehenden Website führen und als Impressums-Link gekennzeichnet sein, zum Beispiel „Impressum: http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Impressum“ oder mit einem URL-Verkürzer abgekürzt „Impressum: http://bit.ly/NrJd5L“ (siehe Abbildungen a und b).

Auf Facebook ist unter Info in den Profilangaben genug Platz für ein ausgeschriebenes Impressum, dessen Anfang dann in der Info-Box links erscheint. Ein Impressums-Link reicht jedoch aus und ist deutlich kürzer (siehe Abbildung a); auf Twitter hingegen wird es aufgrund des reduzierten Platzangebots nur für einen Link reichen (sieht Abbildung b). 

Egal ob ausgeschriebenes Impressum oder Link – das Impressum muss als solches erkennbar und leicht erreichbar sein, das heißt, es sollte auf einen Blick auf der Hauptseite zu finden sein:

Der Impressums-Link auf Facebook
Abbildung a: Das Impressum bei Facebook muss schnell in der Info-Box zu finden sein. Eine Impressums-App, die als Box links neben Fotos, Videos und Veranstaltungen erscheinen würde, ist gegenwärtig in mobilen Anwendungen nicht sichtbar und daher nicht zu empfehlen. Außerdem kann sie aus dem Blickfeld rutschen, wenn es zu viele dieser Boxen gibt.
 Impressums-Link auf Twitter
Abbildung b: Auch der Impressums-Link bei Twitter verweist auf das Impressum auf der LWL-Website – auch hier wurde ein Linkverkürzer http://bit.ly eingesetzt.

Weitere Informationen zum Thema Impressumspflicht auf Facebook bietet auch dieser Artikel von Thomas Schwenke, Anwalt für Medienrecht.

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Kontakt

LWL-Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hannah Reichelt
Tel.: 0251 591-5381
hannah.reichelt@lwl.org

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Blog zum Thema Impressumspflicht

Aktuelle Informationen zum Thema Impressumspflicht mit Details zu speziellen Impressumsproblemen, ganz besonders in Social Media, liefert der Blog von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

›› Zum Blog

Literaturtipp 1

Rechtsanwalt Thomas Schwenke: Update nach Designänderungen: Anleitung zum sicheren Facebook-Impressum (Update)

›› Zum Artikel

Literaturtipp 2

Blogpost von Rechtsanwalt Thomas Schwenke: "Abmahnwelle wegen Impressumsfehlern – Sichern Sie Ihre Fanseite in 5 Minuten"

›› Zum Blogpost

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